Gashausschau ...gehen Sie auf Nummer Sicher!
Jeder Gebäudeeigentümer ist verpflichtet seine Hausgasleitungen einmal jährlich überprüfen zu lassen.
Ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
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